Verwaltung des Stockwerkeigentums

Weil das Recht des Stockwerkeigentums eine komplexe Rechtsmaterie ist, können sich auch alltägliche Fragen zu Problemen oder wenigstens Ärgernissen auswachsen, wenn man als Verwaltung oder Eigentümerdelegation einer Eigentümerschaft gegenübersteht, die es sich nicht nehmen lässt, Gesetz und Reglement nach eigenem Gusto auszulegen.

In allen Fragen der Verwaltung von Stockwerkeigentum bieten wir Ihnen als Verwaltung oder Eigentümerdelegation eine unkomplizierte Kurzberatung - allenfalls im Rahmen eines Dauerberatungsmandats mit Abrechnung nach Aufwand - an.

Unsere Dienstleistungen

  • Beratung in Einzelfragen bei der Begründung von Stockwerkeigentum
  • Prüfung von Reglementen auf ihre Auswirkungen für die Gemeinschaft
  • Definition von allgemeinen und Sondernutzungsrechten
  • Auslegung von unklaren Reglementen im Einzelfall
  • Klärung von Stimmrechtsfragen
  • Beschlussfassung und Umsetzung von Veränderungen bei Wertquoten